RICHTLINIEN FÜR DEN BAU VON GEWERBLICH GENUTZTEN DAMPFRÄUMEN

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Bielefeld, Januar 2010

Die Richtlinien für den Bau von gewerblich genutzten Dampfräumen gelten für den Bäderbau in öffentlichen Bädern, Gewerbebetrieben, Hotels, Sportanlagen und sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen. Diese Richtlinien stehen in Verbindung mit denjenigen für Saunaräumen und für Warmlufträume (Feuchte Warmluftbad).

Die Festlegungen beziehen sich auf “Dampfräume”, die aus Metall, Kunststoff oder mineralischen Baustoffen gefertigt werden und mit einem elektrischen Dampferzeuger betrieben werden.

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