RICHTLINIEN FÜR DEN BAU VON GEWERBLICH GENUTZTEN WARMLUFTRÄUMEN

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Bielefeld, Juli 2009

Die Richtlinien für den Bau von gewerblich genutzten Warmlufträumen (Feuchte Warmluftbad) gelten für den Bäderbau in öffentlichen Bädern, Gewerbebetrieben, Hotels, Sportanlagen und sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen. Diese Richtlinien stehen in Verbindung mit denjenigen für Saunaräume und für Dampfräume.

Die Festlegungen beziehen sich auf “Warmlufträume”, die in Holzbauweise gefertigt werden und elektrisch oder mit Gas oder Öl odere Festbrennstoffen beheizt werden.

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