VERKEHRSSICHERUNGS- UND AUFSICHTSPFLICHT
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Info
DGfdB R 94.05
Essen, April 2015
Die “Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes” liegt als Neufassung der Richtlinie vom Februar 2008 vor.
Sie gilt für Schwimmbäder des Typs 1 und 2 und regelt auch die Aufsicht in Saunabädern.