RICHTLINIEN FÜR DEN BAU VON GEWERBLICH GENUTZTEN SAUNARÄUMEN
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Bielefeld, Juli 2009
Die Richtlinien für den Bau von gewerblich genutzten Saunaräumen gelten für den Bäderbau in öffentlichen Bädern, Gewerbebetrieben, Hotels, Sportanlagen und sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen. Diese Richtlinien stehen in Verbindung mit denjenigen für Warmlufträume und für Dampfräume.
Die Festlegungen beziehen sich auf “Saunaräume”, die in Holzbauweise gefertigt werden und elektrisch oder mit Gas oder Öl oder Festbrennstoffen beheizt werden.